Berufsbedingte Hauterkrankungen lassen sich vermeiden!
Die Voraussetzungen für das Treffen geeigneter Maßnahmen zur Minimierung der Gesundheitsrisiken sind die Analyse des Arbeitsplatzes und Arbeitsumfeldes sowie die Gefährdungsermittlung. Die Prüfung und Bewertung des Ist-Zustandes der existierenden Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen führt zu Empfehlungen zukünftiger Maßnahmen und Produkte.
Die Effizienz eingeführter Maßnahmen und Produkte sollte stets überprüft werden. Wir beraten und unterstützen bei der Gefährdungsermittlung (gem. § 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz), bei der Erarbeitung von Hautschutzplänen (gem. BGR 197) sowie Durchführung und Kontrolle der getroffenen Maßnahmen.
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Vor Einführung von Hautschutzplänen schulen wir Ihre Mitarbeiter oder unterstützen Sie dabei.
| 1. |
| Gefährdungsermittlung |
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| Vorschläge für technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen |
| 3. |
| Hygienecheck |
| 4. |
| Hautschutzplan |
| 5. |
| Schulung der Mitarbeiter |
| 6. |
| Kontrolle der festgelegten Maßnahmen |
| 7. |
| Überprüfung der Wissensstandes der Mitarbeiter in festgelegten Intervallen | |